Plenum

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Plenarsitzungen, unseren Anträgen und Reden im Landtag von Sachsen-Anhalt.
Wir halten Sie hier regelmäßig über unsere parlamentarische Arbeit auf dem Laufenden.

  • Was ist das Plenum?

    Das Plenum ist die Vollversammlung des Landtags Brandenburg. Hier kommen alle Abgeordneten zusammen, um Gesetze zu beraten, Anträge zu diskutieren und politische Entscheidungen für das Land Brandenburg zu treffen.

  • Was ist der Unterschied zwischen Anträgen und Gesetzen?

    Anträge und Gesetze sind unterschiedliche parlamentarische Instrumente mit verschiedenen Funktionen.

    Ein Antrag ist eine politische Aufforderung von Abgeordneten oder Fraktionen an die Landesregierung. Darin wird zum Beispiel gefordert, dass die Landesregierung eine bestimmte Maßnahme prüft, umsetzt oder zu einem Thema Stellung nimmt. Anträge bringen politische Positionen zum Ausdruck und können vom Landtag angenommen oder abgelehnt werden.

    Ein Gesetz schafft verbindliche rechtliche Regelungen für das Land Sachsen-Anhalt. Gesetze werden in einem mehrstufigen parlamentarischen Verfahren beraten und beschlossen. Wenn der Landtag ein Gesetz verabschiedet, gilt es für Bürgerinnen und Bürger, Behörden und Institutionen im Land.

  • Was sind Kleine & Große Anfragen?

    Einzelne Abgeordnete oder Fraktionen können der Landesregierung konkrete Fragen zu bestimmten Sachverhalten stellen. Die Landesregierung ist verpflichtet, diese innerhalb einer festgelegten Frist schriftlich zu beantworten.

    Kleine Anfragen dienen dazu:

    • Informationen zu einzelnen Themen zu erhalten
    • Verwaltungshandeln transparent zu machen
    • Missstände oder offene Fragen öffentlich zu klären

    Die Antworten werden als Drucksachen veröffentlicht und sind für alle Bürgerinnen und Bürger in der Parlamentsdokumentation einsehbar.

    Die Große Anfrage ist umfangreicher und politisch grundsätzlicher angelegt als die Kleine Anfrage.
    Sie wird in der Regel von einer Fraktion eingebracht und befasst sich mit komplexen oder übergeordneten Themenbereichen. Auch hier antwortet die Landesregierung schriftlich. Zusätzlich kann die Große Anfrage im Plenum beraten werden, wodurch eine ausführliche politische Debatte entsteht.

    Große Anfragen dienen insbesondere dazu:

    • politische Schwerpunktthemen umfassend zu beleuchten
    • Strategien und langfristige Planungen der Landesregierung zu hinterfragen
    • eine öffentliche Debatte zu zentralen Fragen der Landespolitik anzustoßen

  • Parlamentarisches Archiv der BSW-Fraktion

    Alle vergangenen BSW-Anträge, unsere Kleinen und Großen Anfragen, BSW-Gesetzesentwürfe und viele weitere Dokumente finden sie im Archiv der Parlamentsdokumentation.

    Weiterleitung:  Parlamentsdokumentation der BSW-Fraktion (Archiv)